Landessozialgericht NRW, 2021-05-31, L 11 KA 27/20 B ER

L 11 KA 27/20 B ERTribunal des assurances sociales31 mai 2021

Texte intégral

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 27/20 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-05-31

Aktenzeichen: L 11 KA 27/20 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0531.L11KA27.20B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beigeladenen zu 5) wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 26. Juni 2020 geändert. Der Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung des Beschlusses des Antragsgegners vom 27. November 2019 wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens im erstinstanzlichen Rechtszug mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 1) bis 4) sowie der Beigeladenen zu 6) und 7). Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 5) im Beschwerdeverfahren tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner jeweils zur Hälfte. Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 57.300,52 € festgesetzt.

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