Landessozialgericht NRW, 2001-12-06, L 7 V 87/96

L 7 V 87/96Tribunal des assurances sociales6 déc. 2001

Texte intégral

Landessozialgericht NRW — L 7 V 87/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-12-06

Aktenzeichen: L 7 V 87/96

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2001:1206.L7V87.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 29.10.1996 abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 16.05.1994 i.d.F. des Widerspruchsbescheides vom 28.11.1994 verurteilt, beim Beschädigten als weitere Schädigungsfolge eine posttraumatische Belastungsstörung festzustellen und ab Antragstellung Versorgungsgrundrente nach einer MdE um 40% nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu gewähren. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Es wird festgestellt, dass das Verfahren hinsichtlich der Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich "B" erledigt ist. Die Revision wird nicht zugelassen.

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