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17 O 38/22•Landgericht Wuppertal, 2022-08-22, 17 O 38/22
17 O 38/22Tribunal cantonal22 août 2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-22
Aktenzeichen: 17 O 38/22
ECLI: ECLI:DE:LGW:2022:0822.17O38.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 74.200,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.02.2022 abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von EUR 39.955,81 Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges Audi A6 Avant 3,0 EURO 5, BiTurbo, 230 kW, mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer XXXXXXX, zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 15.02.2022 mit der Rücknahme des im Klageantrag zu 1. bezeichneten Gegenstands in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird verurteilt, die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von EUR 2.162,23 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.02.2022 an den Kläger zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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