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21 Ns 18/21•Landgericht Wuppertal, 2022-05-05, 21 Ns 18/21
21 Ns 18/21Tribunal cantonal5 mai 2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-05
Aktenzeichen: 21 Ns 18/21
ECLI: ECLI:DE:LGW:2022:0505.21NS18.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer als 4. Jugendkammer
Auf die Berufung des Angeklagten wird das angefochtene Urteil des Amtsgerichts – Jugendschöffengericht – Wuppertal vom 09.07.2021 im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte verwarnt wird und ihm auferlegt wird, 1. sich für einen Zeitraum von 12 Monaten der Betreuung und Aufsicht eines Betreuungshelfers zu unterstellen, 2. in einem Zeitraum von sechs Monaten an einem sozialen Trainingskurs zum Umgang mit Konflikten und Gewalt teilzunehmen sowie 3. sich über einen Zeitraum von sechs Monaten aufgrund der in der Hauptverhandlung von ihm erklärten Bereitschaft einer ambulanten heilerzieherischen Behandlung durch einen Diplompsychologen oder Sozialpädagogen im Hinblick auf übermäßigen Alkoholkonsum zu unterziehen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Angewandte Vorschriften: §§ 223 StGB, 1, 10 Abs. 1 S. 1, 3 Nr. 5, 6, Abs. 2, 14, 105 JGG
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