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8 S 57/20•Landgericht Wuppertal, 2021-09-01, 8 S 57/20
Entscheidungsdatum: 2021-09-01
Aktenzeichen: 8 S 57/20
ECLI: ECLI:DE:LGW:2021:0901.8S57.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.11.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal (Az. 31 C 56/19) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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