Landgericht Wuppertal, 2021-06-11, 23 KLs 21/22 (10 Js 328/19)

23 KLs 21/22 (10 Js 328/19)Tribunal cantonal11 juin 2021

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 23 KLs 21/22 (10 Js 328/19) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-11

Aktenzeichen: 23 KLs 21/22 (10 Js 328/19)

ECLI: ECLI:DE:LGW:2021:0611.23KLS21.22.10JS32.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. große Strafkammer

Tenor

  1. Die Angeklagten sind schuldig:

a) B3

  • des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in neun Fällen (Anklagetaten 1 bis 9),

  • des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in neun Fällen (Anklagetaten 11 bis 19) und

  • des vorsätzlichen Besitzes eines Schlagrings (Anklagetat 28),

b) E3

  • der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen (Anklagetaten 6 und 7),

  • der Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen (Anklagtaten 11, 12 und 17) und

  • des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe und von Patronenmunition (Anklagetat 32),

c) O2

  • der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

(Anklagetat 10),

  • der bandenmäßigen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit

Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen (Anklagetaten 11

und 19) und

-der Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen (Anklagetaten 12 bis 16 und 18),

d) L2

  • der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Anklagetat 10),

  • des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

Menge in neun Fällen (Anklagetaten 11 bis 19) und

  • des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe (Anklagetat 29),

e) T

  • der Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in

Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

geringer Menge (Anklagetat 19) und

  • des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in acht

Fällen (Anklagetaten 20 bis 27).

  1. Es werden verurteilt:

a) B3 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren,

b) E3 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten,

c) O2 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten,

d) L2 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren,

e) T zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten.

Hinsichtlich der Angeklagten B3 und L2 wird die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Von der gegen B3 verhängten Strafe sind 2 Jahre und 6 Monate vor der Maßregel zu vollziehen. Von der gegen L2 verhängten Strafe sind 2 Jahre vor der Maßregel zu vollziehen.

Es wird angeordnet:

  • hins. B3 die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.661.850

EUR.

  • hins. E3 die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von

24.000 EUR.

  • hins. O2 die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 8.350 EUR

und die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 500

EUR.

  • hins. L2 die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 22.750 EUR.

  • hins. T die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 19.500 EUR.

  1. Die Kosten des Verfahrens werden den Angeklagten auferlegt.

Angewandte Vorschriften:

    1. B3 : §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2, 30a Abs. 1, 31 BtMG, 2 Abs. 3, 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG, 25 Abs. 2, 46b, 53, 54, 64, 67 Abs. 2 Satz 3, 73, 73c StGB.
    1. E3 : §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2, 30a Abs. 1 BtMG, 2 Abs. 2, 52 Abs. 1 Nr. 2 b), Abs. 3 Nr. 2 b) WaffG, 27, 53, 54, 73a, 73c StGB.
    1. O2 : §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4, 30a Abs. 1, 31 BtMG, 25 Abs. 2, 27, 52, 53, 54, 73, 73a, 73c StGB.
    1. L2 : §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4, 30a Abs. 1, 31 BtMG, 2 Abs. 2, 52 Abs. 3 Nr. 2 a) WaffG, 25 Abs. 2, 46b, 52, 53, 54, 73, 73c StGB.
    1. T : §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, 27, 52, 53, 54, 73, 73c StGB.

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