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24 KLs 322 Js 83/13 - 14/16 –•Landgericht Wuppertal, 2020-11-23, 24 KLs 322 Js 83/13 - 14/16 –
24 KLs 322 Js 83/13 - 14/16 –Tribunal cantonal23 nov. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-23
Aktenzeichen: 24 KLs 322 Js 83/13 - 14/16 –
ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:1123.24KLS322JS83.13.8.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer als 2. Jugendkammer
Die Angeklagte ist des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in
Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen schuldig.
Sie wird zu einer Freiheitsstrafe von
1 Jahr und 6 Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Von der erkannten Freiheitsstrafe gelten 2 Monate als vollstreckt.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der
notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewendete Vorschriften:
§§ 176a Abs. 2 Ziffer 2 , 174 Abs. 1 Ziffer 3 StGB jeweils in der Fassung vom 27.12.2003, 52 StGB.
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