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23 KLs 6/20 (10 Js 528/18)•Landgericht Wuppertal, 2020-10-05, 23 KLs 6/20 (10 Js 528/18)
23 KLs 6/20 (10 Js 528/18)Tribunal cantonal5 oct. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-05
Aktenzeichen: 23 KLs 6/20 (10 Js 528/18)
ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:1005.23KLS6.20.10JS528.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer
Die Angeklagte ist des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in elf Fällen schuldig. Sie wird zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren
verurteilt.
Der PKW Mazda 2 (schwarz) mit dem amtl. Kennzeichen XXXX nebst Schlüssel wird eingezogen.
Es wird angeordnet:
– die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 24.600 € und
– die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von
weiteren 2.400 €.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewandte Vorschriften: §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, §§ 25 Abs. 2, 53, 54, 73, 73a, 73c, 74 StGB.
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