Landgericht Wuppertal, 2020-09-17, 6 O 46/20

6 O 46/20Tribunal cantonal17 sept. 2020

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 6 O 46/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-17

Aktenzeichen: 6 O 46/20

ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:0917.6O46.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.752,63 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.06.2020 Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs mit der Fahrgestellnummer XXXXXX zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin weitere 1.100,51 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.06.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 25 % und der Beklagten zu 75 % auferlegt.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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