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17 O 337/19•Landgericht Wuppertal, 2020-05-27, 17 O 337/19
17 O 337/19Tribunal cantonal27 mai 2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-27
Aktenzeichen: 17 O 337/19
ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:0527.17O337.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 195.271,56 Euro sowie weitere 54,98 Euro, jeweils nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.04.2018, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs Porsche 911 Turbo Cabriolet, Fahrzeugidentifizierungsnummer XXXXX abzüglich eines Nutzungsersatzes zu zahlen, soweit dieser über einen Betrag von 1.634,32 Euro hinausgeht, der sich nach folgender Formel berechnet:
(196.905,88 Euro x (Kilometerstand bei Rückgabe des Fahrzeugs – 210 km – 20 km) : 250.000 km
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 357,00 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.04.2018 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorgenannten Fahrzeugs seit dem 26.04.2018 im Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrags.
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