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3 O 86/18•Landgericht Wuppertal, 2020-03-11, 3 O 86/18
Entscheidungsdatum: 2020-03-11
Aktenzeichen: 3 O 86/18
ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:0311.3O86.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.847,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.04.2018 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger seine außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.242,84 € zu erstatten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 74 % und die Beklagte zu 26 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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