Landgericht Wuppertal, 2019-01-15, 16 T 235/17

16 T 235/17Tribunal cantonal15 janv. 2019

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 16 T 235/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-01-15

Aktenzeichen: 16 T 235/17

ECLI: ECLI:DE:LGW:2019:0115.16T235.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung

Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 07.03.2017 (145 IK 7/12) – unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde im Übrigen – wie folgt abgeändert:

Dem Schuldner sind von der Abfindung, die von der Drittschuldnerin an den Treuhänder ausgezahlt wurde, 11.352,84 Euro pfändungsfrei zu belassen.

Dem Treuhänder wird aufgegeben, diesen Betrag, soweit er von der Drittschuldnerin ausgezahlt worden ist, an den Schuldner aus der Insolvenzmasse auszukehren.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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