Landgericht Wuppertal, 2018-11-13, 25 Ks 45 Js 23 /17 - 15/17–

25 Ks 45 Js 23 /17 - 15/17–Tribunal cantonal13 nov. 2018

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 25 Ks 45 Js 23 /17 - 15/17– — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-13

Aktenzeichen: 25 Ks 45 Js 23 /17 - 15/17–

ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:1113.25KS45JS23.17.821.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte W ist des Totschlags und des Mordes

schuldig.

Er wird zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt.

Er trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen

Auslagen des Nebenklägers.

Der Angeklagte Q2 wird freigesprochen.

Die ihn betreffenden Kosten des Verfahrens und seine notwendigen

Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

Für die am 26.06.2017 erfolgte Festnahme sowie die von da an bis zum

heutigen Tage erlittene Untersuchungshaft ist er aus der Staatskasse

zu entschädigen.

– Angewandte Vorschriften betreffend T4:

§§ 211, 212 Abs. 1, 53, 54 Abs. 1 S. 1 StGB –

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