Landgericht Wuppertal, 2016-07-14, 4 O 132/15

4 O 132/15Tribunal cantonal14 juil. 2016

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 4 O 132/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-14

Aktenzeichen: 4 O 132/15

ECLI: ECLI:DE:LGW:2016:0714.4O132.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 140.664,76 Euro nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.192,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.03.2015 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 4/10, die Beklagte zu 6/10.

Die Kosten der Streithelferin trägt die Beklagte zu 6/10, im Übrigen trägt

die Streithelferin ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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