Landgericht Wuppertal, 2012-12-06, 9 S 309/11

9 S 309/11Tribunal cantonal6 déc. 2012

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 9 S 309/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-06

Aktenzeichen: 9 S 309/11

ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:1206.9S309.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. September 2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mettmann unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.097,42 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. August 2010 sowie weitere 176,51 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. August 2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 13 % der Kläger und zu 87 % die Beklagten als Gesamtschuldner.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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