Landgericht Wuppertal, 2012-09-28, 31 Ns 3/12

31 Ns 3/12Tribunal cantonal28 sept. 2012

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 31 Ns 3/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-28

Aktenzeichen: 31 Ns 3/12

ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:0928.31NS3.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. kleine Strafkammer

Tenor

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Angeklagte ist der Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig.

Er wird unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 13.10.2010 (Aktenzeichen 31 Ds-922 Js 57/10-46/10) zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten

verurteilt.

Die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis aus dem Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 13.10.2010 (Aktenzeichen 31 Ds-922 Js 57/10-46/10) bleibt aufrecht erhalten.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Berufung

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