Landgericht Wuppertal, 2012-04-12, 7 O 162/11

7 O 162/11Tribunal cantonal12 avr. 2012

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 7 O 162/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-12

Aktenzeichen: 7 O 162/11

ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:0412.7O162.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die ehemalige Klägerin trägt 16% und der Kläger 84% der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Beklagten .Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die ehemalige Klägerin und der Kläger selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar , dem Kläger gegenüber jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die ehemalige Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden , wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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