3 O 23/07•Landgericht Wuppertal, 2008-09-25, 3 O 23/07
Texte intégral
Landgericht Wuppertal — 3 O 23/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-25
Aktenzeichen: 3 O 23/07
ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0925.3O23.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 2.215,09 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.03.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Klägers hat dieser selbst 70%, die Beklagte zu 2) 30% zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) hat diese selbst zu 40%, der Kläger zu 60% zu tragen.
Das Urteil ist für die Beklagte zu 2) vorläufig vollstreckbar, für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten zu 2) durch Sicherheitsleitung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 2) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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