3 O 33/08•Landgericht Wuppertal, 2008-07-16, 3 O 33/08
Texte intégral
Landgericht Wuppertal — 3 O 33/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-16
Aktenzeichen: 3 O 33/08
ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0716.3O33.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 2. einen Betrag von 994.780,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 22.02.2008 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass die Klägerin zu 2. nicht verpflichtet ist, weitere Zahlun-gen auf den Zinssatz-Swap vom 02.02.2005 über 10 Mio. € mit der Referenz-Nr. xxx einschließlich der unter dem 02.11.2006 erfolgten Änderungen des Zinssatz-Swap-Geschäfts (neue Referenz-Nr. xxx) zu erbringen.
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Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1. trägt diese selbst. Die außerge-richtlichen Kosten der Klägerin zu 2. trägt die Beklagte. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Klägerin zu 1. zu 95 % und die Beklagte zu 5 %.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutrei-benden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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