2 O 6/05•Landgericht Wuppertal, 2007-11-20, 2 O 6/05
Texte intégral
Landgericht Wuppertal — 2 O 6/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-20
Aktenzeichen: 2 O 6/05
ECLI: ECLI:DE:LGW:2007:1120.2O6.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 28.790,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag von 26.890,63 € seit dem 18.1.2005 und auf einen Betrag von 1.899,67 € seit dem 5.7.2005 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin von sämtlichen etwaigen weiteren Ansprüchen der xxx AG oder sonstiger Dritter aus dem Unfallereignis vom 26.5.2005 mit einem Anteil von 1/3 freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für beide Parteien jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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