Landgericht Wuppertal, 2004-12-08, 19 O 393/03

19 O 393/03Tribunal cantonal8 déc. 2004

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 19 O 393/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-08

Aktenzeichen: 19 O 393/03

ECLI: ECLI:DE:LGW:2004:1208.19O393.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass dem Beklagten aus dem Kaufvertrag vom 24.01.2001 über den Verkauf des Grundbesitzes Y.-straße, V an die Kläger, der bei dem Notar Dr. E. unter Urkundennummer N01 beurkundet worden ist, Ansprüche nicht zustehen.

2.Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 90.870,68 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.12.2003 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte den Klägern auch zum Ersatz der weiteren Schäden verpflichtet ist, die den Klägern infolge des abgeschlossenen Kaufvertrages vom 24.01.2001 entstanden sind.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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