4 O 360/03•Landgericht Wuppertal, 2004-05-19, 4 O 360/03
Texte intégral
Landgericht Wuppertal — 4 O 360/03 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-19
Aktenzeichen: 4 O 360/03
ECLI: ECLI:DE:LGW:2004:0519.4O360.03.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin darüber Auskunft zu erteilen, wann und zu welchen Bedingungen er Aktien der Firma R AG mit Sitz in W an Dritte veräußert, belastet oder in sonstiger Weise über diese Aktien verfügt hat.
Der Beklagte hat dabei im Besonderen anzugeben:
-
Name/Firma und Adresse/Sitz des Übernehmers,
-
Kaufpreis beziehungsweise sonstige Gegenleistung,
-
Fälligkeit des Kaufpreises beziehungsweise sonstigen Gegenleis- tung,
-
Gewährleistungen, sofern der Beklagte solche abgegeben hat,
-
sonstige für den Beklagten und/oder Dritten wesentliche Vereinba- rungen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 750 Euro vorläufig voll-streckbar.
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