Landgericht Wuppertal, 2001-12-13, 7 O 194/01

7 O 194/01Tribunal cantonal13 déc. 2001

Texte intégral

Landgericht Wuppertal — 7 O 194/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-12-13

Aktenzeichen: 7 O 194/01

ECLI: ECLI:DE:LGW:2001:1213.7O194.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.900,00 DM abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistungen können auch in Form einer selbst-schuldnerischen Bürgschaft einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder deutschen Großbank erbracht werden.

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