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1 O 399/20•Landgericht Siegen, 2021-12-01, 1 O 399/20
Entscheidungsdatum: 2021-12-01
Aktenzeichen: 1 O 399/20
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2021:1201.1O399.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1.Zivilkammer
Normen: StVG §§ 7, 17, 18; VVG § 115
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 6.865,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.470, 00 € seit dem 01.07.2020 sowie aus 5.395,00 € seit dem 12.12.2020 zu zahlen.Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche Schäden zu ersetzen, die ihm aus der Inanspruchnahme seiner Vollkaskoversicherung bei der U. Versicherungen, X.-straße, F., Schaden-Nr.: N01, aus Anlass des streitgegenständlichen Verkehrsunfall entstanden sind und entstehen werden.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger Rechtsanwaltskosten für außergerichtliche Tätigkeit in Höhe von 1.358,86 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagten tragen gesamtschuldnerisch 92 % und der Kläger 8 % der Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger unter Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages verhindern, wenn die nicht Beklagten Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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