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5 KLs 12/24•Landgericht Paderborn, 2024-12-23, 5 KLs 12/24
5 KLs 12/24Tribunal cantonal23 déc. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-23
Aktenzeichen: 5 KLs 12/24
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2024:1223.5KLS12.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer als große Jugendkammer
Der Angeklagte N. ist der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er wird zu einer Jugendstrafe von 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte X. ist der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er wird zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt.Im Übrigen wird er freigesprochen.
Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen für das Verfahren auf die Angeklagten wird abgesehen.
Angewendete Vorschriften
für den Angeklagten N.: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, §§ 1, 3 ff., 21 JGG,
für den Angeklagten X.: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, §§ 1, 105 ff. JGG.
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