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5 T 63/24•Landgericht Paderborn, 2024-03-28, 5 T 63/24
Entscheidungsdatum: 2024-03-28
Aktenzeichen: 5 T 63/24
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2024:0328.5T63.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Beschwerde des Betroffenen und die Beschwerde des Beteiligten zu 3) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn (11 XIV(B) 151/24) vom 08.03.2024 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Betroffene und der Beteiligte zu 3) zu gleichen Teilen.
Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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