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50c C 156/23•Landgericht Paderborn, 2023-09-21, 50c C 156/23
50c C 156/23Tribunal cantonal21 sept. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-21
Aktenzeichen: 50c C 156/23
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2023:0921.50C.C156.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die Erlaubnis zu erteilen, jeweils ein Zimmer in der ersten Etage gänzlich sowie Küche und Bad des Reihenhauses „B 38 in Q“ an die Herren U sowie N unterzuvermieten.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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