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1 T 19/23•Landgericht Paderborn, 2023-07-28, 1 T 19/23
Entscheidungsdatum: 2023-07-28
Aktenzeichen: 1 T 19/23
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2023:0728.1T19.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Beschwerdekammer
Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird der Beschlusses des Amtsgerichts Warburg vom 20.06.2023 (Aktenzeichen: 1 C 16/23) wie folgt abgeändert:
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits (§ 91a ZPO).
Der Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 1.500,00 Euro festgesetzt.
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