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01 KLs 13/21•Landgericht Paderborn, 2022-01-26, 01 KLs 13/21
01 KLs 13/21Tribunal cantonal26 janv. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-26
Aktenzeichen: 01 KLs 13/21
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2022:0126.01KLS13.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Jugendkammer des Landgerichts Paderborn
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlich unerlaubten Munitionsbesitzes zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er verurteilt wurde. Soweit er freigesprochen wurde, fallen die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.
Es wird festgestellt, dass der Angeklagte für die vorläufige Festnahme am 26. Juni 2019 und für die vom 27. Juni 2019 bis zum 15. Januar 2020 erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen ist, soweit keine Anrechnung auf die festgesetzte Geldstrafe erfolgt.
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