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3 O 238/20•Landgericht Paderborn, 2020-11-26, 3 O 238/20
3 O 238/20Tribunal cantonal26 nov. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-26
Aktenzeichen: 3 O 238/20
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2020:1126.3O238.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.885,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.07.2020 zu zahlen sowie den Kläger von den Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag mit der B Bank AG zur Darlehensvertrags-Nummer … in Höhe von derzeit 13.346,39 € freizustellen jeweils Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Darlehensvertrag und Herausgabe des Fahrzeugs B A6 3.0 TDI clean Diesel 4 G quattro, FIN: …
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Pkw des Klägers und der Abtretung der Rechte aus dem unter Ziffer 1) genannten Darlehensvertrag zu dem Fahrzeug B A6 3.0 TDI clean Diesel 4 G quattro, FIN: … in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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