projets
3 O 306/19•Landgericht Paderborn, 2020-01-27, 3 O 306/19
3 O 306/19Tribunal cantonal27 janv. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-27
Aktenzeichen: 3 O 306/19
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2020:0127.3O306.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten mit Schreiben vom 07.6.2019 erklärte Kündigung der Geschäftsbeziehung mit dem Kläger sowie der bei der Beklagten geführten Girokontenverträge mit den Nr. … und … unwirksam ist und diese über den 01.10.2019 hinaus fortbestehen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Eine Vollstreckbarkeitsentscheidung ist nicht erforderlich.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.