Landgericht Paderborn, 2012-11-22, 3 O 266/11

3 O 266/11Tribunal cantonal22 nov. 2012

Texte intégral

Landgericht Paderborn — 3 O 266/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-22

Aktenzeichen: 3 O 266/11

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2012:1122.3O266.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger

2.575,77 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

Basiszins der EZB seit dem 06.08.2011 zu zahlen.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger für

seinen Sohn Q, geb. am 09.08.1991, aufgrund der durch

den

Wegeunfall vom 14.08.2010 in M erlittenen

Verletzungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,00 € zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet

sind, an den Kläger für seinen Sohn Q, geboren am

… sämtliche Schäden, die ihm in Zukunft aus dem Verkehrsunfall

vom 14.08.2010 in M entstehen, zu ersetzen, soweit

die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte

übergehen oder übergegangen sind.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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