Landgericht Paderborn, 2006-01-26, 5 T 467/05

5 T 467/05Tribunal cantonal26 janv. 2006

Texte intégral

Landgericht Paderborn — 5 T 467/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-26

Aktenzeichen: 5 T 467/05

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2006:0126.5T467.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Beschwerdekammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des ……. vom 04.12.2005 wird der Beschluss des Amtsgerichts Lippstadt vom 30.11.2005 dahin abgeändert, dass dem … ……, für die Tätigkeit seines Mitarbeiters Herrn …. eine Vergütung in Höhe von 462,00 € für die Betreuung in der Zeit vom 01.07.2005 bis 30.09.2005 zu-steht.

Der Anspruch richtet sich wegen Mittellosigkeit des Betroffenen gegen die Landeskasse.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.

Die sofortige weitere Beschwerde wird zugelassen.

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