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24 O 23/24•Landgericht Münster, 2024-06-13, 24 O 23/24
Entscheidungsdatum: 2024-06-13
Aktenzeichen: 24 O 23/24
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2024:0613.24O23.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den Antragsteller bis zur rechtskräftigen Feststellung der Wirksamkeit des Einziehungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der Antragsgegnerin vom 05.06.2024 weiterhin als Gesellschafter mit allen Rechten und Pflichten zu behandeln.
Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt zu 50% die Antragsgegnerin und zu 50% der Antragsteller.
Der Verfahrenswert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
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