Landgericht Münster, 2023-02-01, 9 KLs-83 Js 1433/22-28/22

9 KLs-83 Js 1433/22-28/22Tribunal cantonal1 févr. 2023

Texte intégral

Landgericht Münster — 9 KLs-83 Js 1433/22-28/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-01

Aktenzeichen: 9 KLs-83 Js 1433/22-28/22

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2023:0201.9KLS83JS1433.22.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafkammer

Tenor

Die Angeklagten T. und P. sind des Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Der Angeklagte T. wird zu einer

Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte P. wird zu einer

Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten

verurteilt.

Die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 277,- € wird angeordnet, wobei die Angeklagten gesamtschuldnerisch haften.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

Angewendete Vorschriften: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 249 Abs. 1, 25 Abs. 2, 52, 73, 73c StGB

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