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108 O 16/22•Landgericht Münster, 2022-08-19, 108 O 16/22
108 O 16/22Tribunal cantonal19 août 2022
Der Käufer eines Pferdes hat keinen Direktanspruch gegen einen Tierarzt auf Einsichtnahme in die tierärztlichen Behandlungsunterlagen, die vor dem Erwerb des Tieres durch den vormaligen Eigentümer in Auftrag gegeben worden sind und nicht mit dem Erwerb des Tieres im Zusammenhang stehen.
Entscheidungsdatum: 2022-08-19
Aktenzeichen: 108 O 16/22
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0819.108O16.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Normen: § 809 BGB; § 810 BGB
Der Käufer eines Pferdes hat keinen Direktanspruch gegen einen Tierarzt auf Einsichtnahme in die tierärztlichen Behandlungsunterlagen, die vor dem Erwerb des Tieres durch den vormaligen Eigentümer in Auftrag gegeben worden sind und nicht mit dem Erwerb des Tieres im Zusammenhang stehen.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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