Landgericht Münster, 2022-07-22, 5 T 1570/21

5 T 1570/21Tribunal cantonal22 juil. 2022

Regest

Auch bei Bauinsolvenzen hat der Insolvenzverwalter bei Geltendmachung eines Zuschlags wegen "Bauinsolvenz" seine besonders intensive Inanspruchnahme im Einzelfall konkret darzulegen und zu begründen.

Texte intégral

Landgericht Münster — 5 T 1570/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-22

Aktenzeichen: 5 T 1570/21

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0722.5T1570.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivil-(Beschwerde-)Kammer

Normen: § 63 InsO; §§ 1, 2 InsVV

Leitsätze

Auch bei Bauinsolvenzen hat der Insolvenzverwalter bei Geltendmachung eines Zuschlags wegen "Bauinsolvenz" seine besonders intensive Inanspruchnahme im Einzelfall konkret darzulegen und zu begründen.

Tenor

Die sofortige Beschwerde vom 30.09.2011 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 15.09.2021 wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.911,86 € festgesetzt.

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