Landgericht Münster, 2022-07-12, 108 O 47/19

108 O 47/19Tribunal cantonal12 juil. 2022

Regest

Kommt es im Rahmen eines operativen Eingriffs zur Durchtrennung des Nervus accessorius, stellt im Jahr 2014 das Unterbleiben einer Darstellung des Nerven und des Neuromonitorings keinen Verstoß gegen den fachärztlichen Standard dar.

Texte intégral

Landgericht Münster — 108 O 47/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-07-12

Aktenzeichen: 108 O 47/19

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0712.108O47.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Normen: BGB § 280 Abs. 1, § 630a bzw. § 823 Abs. 1; jeweils i.V.m.; BGB §§ 249, 253

Leitsätze

Kommt es im Rahmen eines operativen Eingriffs zur Durchtrennung des Nervus accessorius, stellt im Jahr 2014 das Unterbleiben einer Darstellung des Nerven und des Neuromonitorings keinen Verstoß gegen den fachärztlichen Standard dar.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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