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26 O 9/21•Landgericht Münster, 2021-12-17, 26 O 9/21
Entscheidungsdatum: 2021-12-17
Aktenzeichen: 26 O 9/21
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:1217.26O9.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.06.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 20 % vorläufig vollstreckbar, es sei denn, dass die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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