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2 O 392/20•Landgericht Münster, 2021-07-07, 2 O 392/20
Entscheidungsdatum: 2021-07-07
Aktenzeichen: 2 O 392/20
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0707.2O392.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.872,66 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag in Höhe von 23.595,06 EUR seit dem 15.12.2020 und auf einen Betrag in Höhe von 2.277,60 EUR seit dem 03.06.2021 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi Q7 3.0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer WAUZZZ4L9BD######.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.044,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 77 % und die Klägerin zu 23 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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