projets
210 O 81/18•Landgericht Münster, 2021-03-24, 210 O 81/18
210 O 81/18Tribunal cantonal24 mars 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-24
Aktenzeichen: 210 O 81/18
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0324.210O81.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 15.750,44 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.08.2018 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 7 % und die Beklagten 93 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.