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112 O 5/19•Landgericht Münster, 2020-03-11, 112 O 5/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-11
Aktenzeichen: 112 O 5/19
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0311.112O5.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Das Versäumnisurteil vom 11.12.2019 wird aufrecht erhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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