2 O 200/19•Landgericht Münster, 2019-07-04, 2 O 200/19
Texte intégral
Landgericht Münster — 2 O 200/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-04
Aktenzeichen: 2 O 200/19
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2019:0704.2O200.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 28.486,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2018 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger diejenigen leistungsrechtlichen und nicht anderweitig erstatteten Aufwendungen zu ersetzen, die ihm als Folge der Verletzung des Herrn F, G-Straße ##, 59302 Oelde (geboren ##.##.1965) aus dem Verkehrsunfall vom ##.##.1998 im Kreuzungsbereich Ortsteil D, Kreuzung K 7 (S-Straße/T-Straße) entstanden sind oder noch entstehen werden, soweit sie nicht mit dem Klageantrag zu 1) verfolgt werden.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 865,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2018 zu zahlen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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