Landgericht Münster, 2018-11-07, 5 T 496/18

5 T 496/18Tribunal cantonal7 nov. 2018

Regest

Ein Zuschlag bei der Vergütung für die Tätigkeit als endgültiger Insolvenzverwalter für arbeitsrechtliche Fragen ist nicht schon allein deshalb zuzubilligen, weil mehr als 20 Arbeitnehmer betroffen waren.

Texte intégral

Landgericht Münster — 5 T 496/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-11-07

Aktenzeichen: 5 T 496/18

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:1107.5T496.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer

Normen: §§ 63, 64, 65 InsO; §§ 1 bis 3 InsVV

Leitsätze

Ein Zuschlag bei der Vergütung für die Tätigkeit als endgültiger Insolvenzverwalter für arbeitsrechtliche Fragen ist nicht schon allein deshalb zuzubilligen, weil mehr als 20

Arbeitnehmer betroffen waren.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 9.574,84 EUR festgesetzt.

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