Landgericht Münster, 2015-11-20, 11 KLs 540 Js 1486/14 (34/14)

11 KLs 540 Js 1486/14 (34/14)Tribunal cantonal20 nov. 2015

Texte intégral

Landgericht Münster — 11 KLs 540 Js 1486/14 (34/14) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-20

Aktenzeichen: 11 KLs 540 Js 1486/14 (34/14)

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2015:1120.11KLS540JS1486.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte O1 wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Der Angeklagte O2 wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren vier Monaten verurteilt.

Das Handy IPhone 5, das Laptop MacBook Pro und die externe Festplatte Backup 1 des Angeklagten O2 werden eingezogen.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin N1.

Angewendete Vorschriften:

§§ 179 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 2, 201 a Abs. 1 und Abs. 4 a.F., 25 Abs. 2, 52, 74 StGB.

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