Landgericht Münster, 2013-03-27, 110 O 61/12

110 O 61/12Tribunal cantonal27 mars 2013

Texte intégral

Landgericht Münster — 110 O 61/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-27

Aktenzeichen: 110 O 61/12

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2013:0327.110O61.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin vollständige Kopien folgender Schriftstücke zur Verfügung zu stellen:

Kopien der Mantelbögen der Steuererklärung, die der Beklagte für die Eheleute A für die Kalenderjahre 2007 bis 2010 beim Finanzamt T abgegeben hat.

Kopien der Vorauszahlungsbescheide für die Eheleute A, die der Beklagte als Empfangsbevollmächtigter für die Eheleute A in den Jahren 2007 bis 2011 erhalten hat.

Vollständige Kopien der Informationsschreiben, die der Beklagte im Zusammenhang mit den Einkommenssteuererklärungen der Eheleute A diesen in den Kalenderjahren 2009 bis 2012 zukommen ließ, insbesondere vollständige Kopie der Vergleiche zwischen Zusammen- und getrennter Veranlagung der Eheleute A für die Kalenderjahre 2007 bis 2010.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.