Landgericht Münster, 2008-05-06, 4 O 195/07

4 O 195/07Tribunal cantonal6 mai 2008

Texte intégral

Landgericht Münster — 4 O 195/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-06

Aktenzeichen: 4 O 195/07

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0506.4O195.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 438,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweili-gen Basiszinssatz seit dem 11.01.2007 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Klage in Höhe von 1.041,14 € erledigt hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 75%, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 25%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen-den, wenn nicht die Beklagten zu 1) und zu 2) Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Beklagten zu 1) und 2) können die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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