4 O 195/07•Landgericht Münster, 2008-05-06, 4 O 195/07
Texte intégral
Landgericht Münster — 4 O 195/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-06
Aktenzeichen: 4 O 195/07
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2008:0506.4O195.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 438,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweili-gen Basiszinssatz seit dem 11.01.2007 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Klage in Höhe von 1.041,14 € erledigt hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 75%, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 25%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen-den, wenn nicht die Beklagten zu 1) und zu 2) Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Beklagten zu 1) und 2) können die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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