Landgericht Münster, 2006-12-11, 15 O 416/04

15 O 416/04Tribunal cantonal11 déc. 2006

Texte intégral

Landgericht Münster — 15 O 416/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-11

Aktenzeichen: 15 O 416/04

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2006:1211.15O416.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 135,75 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 29.07.2003 zu zahle.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Klägerin ist das Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 150,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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