Landgericht Münster, 2006-04-07, 16 O 585/05

16 O 585/05Tribunal cantonal7 avr. 2006

Regest

Verlangt der Verkäufer einer Eigentumswohnung erst mehr als 20 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages die Zahlung des Kaufpreises, kann ihn die Beweislast treffen, dass der Kaufpreis noch nicht gezahlt wurde.

Texte intégral

Landgericht Münster — 16 O 585/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-07

Aktenzeichen: 16 O 585/05

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2006:0407.16O585.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Normen: §§ 362, 242 BGB

Leitsätze

Verlangt der Verkäufer einer Eigentumswohnung erst mehr als 20 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages die Zahlung des Kaufpreises, kann ihn die Beweislast treffen, dass der Kaufpreis noch nicht gezahlt wurde.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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