Landgericht Münster, 2005-02-04, 16 O 104/04

16 O 104/04Tribunal cantonal4 févr. 2005

Texte intégral

Landgericht Münster — 16 O 104/04 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-04

Aktenzeichen: 16 O 104/04

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2005:0204.16O104.04.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Die Zahlungsansprüche gegen den Beklagten zu 1) sind dem Grunde nach

berechtigt.

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, den Kläger von seiner Kommanditistenhaftung als Kommanditist der Fa. S KG I (Amtsgericht B ######) und der Fa. SI KG II (Amtsgericht B ######) freizustellen.

Die Klage gegen die Beklagte zu 2) wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2).

Im übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 32.000,00 € und für die Beklagte zu 2) gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu voll-streckenden Betrages zuzüglich 20 % vorläufig vollstreckbar.

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